mitgliedschaft

Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Vereinsarbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten.


Mitgliedschaftsantrag



Entscheiden Sie sich gern für die aus Ihrer Sicht richtige Form der Mitgliedschaft:


  • Reguläre Mitgliedschaft: Anwesenheitsrecht an Mitgliederversammlungen oder Vereinsveranstaltungen, volles Stimmrecht und Rederecht auf Mitgliederversammlungen oder
  • Fördermitgliedschaft: Anwesenheitsrecht an Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen, kein Stimmrecht und kein Rederecht auf Mitgliederversammlungen.


Bild von Sigmund aus Unsplash



Wir haben jährliche Mindestbeiträge festgelegt:


  • 70 EUR pro Person für reguläre oder Fördermitglieder,
  • 50 EUR pro Person bei verheirateten Menschen, sofern beide Personen einzelnes und reguläres Mitglied werden,
  • 25 EUR pro Person für Schüler:innen und Student:innen bzw. nicht-steuerpflichtige Personen und
  • 100 EUR pro Institution/Firma.


Bild von micheile henderson aus Unsplash

 


Gemäß § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft und damit verbundene Rechte und Pflichten) unserer Satzung gibt es für die Mitgliedschaft ein Regelwerk:


  • Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden, welche die Vereinsziele unterstützen. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • Der Aufnahmeantrag ist schriftlich (postalisch oder vorzugsweise per Mail) zu stellen,
  • Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind die Bekanntgabe einer gültigen eMail-Adresse und die technische Möglichkeit, an virtuellen Mitgliederversammlungen teilnehmen zu können,
  • Ehrenamtliche Wegbegleiter:innen müssen vor Beginn der Wegbegleitung Mitglied unseres Vereins geworden sein,
  • Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Mitteilung der Ablehnung an den/die Antragssteller:in die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden. Die Anrufung erfolgt schriftlich an den Vorstand und
  • durch besondere Errungenschaften kann jede natürliche Person von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied gewählt werden. Die Ehrung einer Person wird von einem Mitglied des Vorstands empfohlen.


Bild von Pascal Swier aus Unsplash


 
 
 
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